Rechtliches

Auftragsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Liebig Development: Websites, Softwareentwicklung, Prozessberatung, die laufende Betreuung und den Betrieb von Software. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer.

Kurz gesagt

Ich baue, was im Angebot steht. Sie liefern Inhalte und Freigaben. Bezahlt wird zur Hälfte bei Auftrag und zur Hälfte zum Start. Nach vollständiger Zahlung gehört Ihnen die Website. Die Betreuung läuft zwölf Monate und danach weiter, bis eine Seite mit vier Wochen Frist zum Quartalsende kündigt. Software und Tools, die auf unserer Infrastruktur laufen, betreuen wir mit einem monatlichen Betrieb. Wollen Sie später selbst weitermachen, bekommen Sie Ihre Daten kostenlos und den Quellcode gegen eine Übergabepauschale.

Diese Zusammenfassung ist nur zur Orientierung. Verbindlich ist der Text darunter.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Liebig Development, Inhaber Lucas Liebig, Osterkampsweg 81, 26131 Oldenburg (nachfolgend „wir“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

(2) Wir arbeiten ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn wir sie in Textform bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig und bis zur Annahme freibleibend.

(2) Nimmt der Kunde ein Angebot über unsere Angebotsseite im Internet an, gibt er damit eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Gleiches gilt für Bestellungen per E-Mail oder mündlich.

(3) Zum Nachweis des Vertragsinhalts speichern wir bei einer Bestellung über die Angebotsseite Name, Firma, Zeitpunkt, IP-Adresse sowie den genauen Stand des angenommenen Angebots.

(4) Ein vor Vertragsschluss gezeigter Entwurf ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Umsetzung. Er bleibt bis zur Beauftragung unser Eigentum.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Was wir schulden, ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.

(2) Nicht enthalten sind insbesondere: das Erstellen von Texten und Fotografien, der Kauf von Bild-, Schrift- oder Softwarelizenzen, Domain- und Fremdgebühren, Werbebudgets sowie die inhaltliche Pflege durch uns, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Gestalterische Fragen entscheiden wir im Rahmen des Auftrags nach fachlichem Ermessen. Der Kunde erhält im Projektverlauf Gelegenheit zur Abstimmung und Freigabe.

(4) Änderungswünsche nach erteilter Freigabe oder über den vereinbarten Umfang hinaus rechnen wir nach Aufwand zu unserem jeweils gültigen Tagessatz ab, nachdem wir den Mehraufwand angekündigt haben.

(5) Wir dürfen Leistungen durch sorgfältig ausgewählte Dritte erbringen lassen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt uns rechtzeitig und vollständig alles bereit, was für die Umsetzung nötig ist: Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten sowie Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen übergebenen Inhalten die erforderlichen Rechte hält und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige Pflichtangaben verantwortet der Kunde. Wir bauen sie ein, prüfen sie aber nicht rechtlich.

(4) Freigaben erfolgen in Textform. Meldet sich der Kunde auf eine Freigabebitte innerhalb von zehn Werktagen nicht, gilt die vorgelegte Fassung als freigegeben, wenn wir in der Bitte ausdrücklich darauf hingewiesen haben.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, der uns dadurch entsteht, rechnen wir nach Aufwand ab.

§ 5 Termine

(1) Termine sind verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnen. Alle übrigen Angaben sind Richtwerte.

(2) Ruht ein Projekt länger als drei Monate, weil erforderliche Inhalte oder Freigaben ausbleiben, dürfen wir die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und das Projekt beenden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot. Wir sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weisen daher keine Umsatzsteuer aus. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, berechnen wir auf die danach fälligen Beträge, insbesondere auf laufende Beiträge, zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer. Das kündigen wir mindestens vier Wochen vorher in Textform an.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der einmalige Betrag zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte zum Start (Go-live) fällig. Wir beginnen mit der Umsetzung nach Eingang der ersten Rate.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.

(4) Laufende Beiträge für Betreuung und Betrieb werden monatlich im Voraus fällig und, sofern vereinbart, per Rechnung gestellt. Zahlt der Kunde sie jährlich im Voraus, berechnen wir elf statt zwölf Monatsbeiträge.

(4a) Wir dürfen laufende Beiträge höchstens einmal je Kalenderjahr und um höchstens fünf Prozent anpassen. Die Anpassung kündigen wir acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; der Kunde kann den betroffenen Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen. Ein im Monatsbeitrag enthaltener Anteil der Umsetzung ist von Anpassungen ausgenommen.

(5) Bei Zahlungsverzug dürfen wir nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist unsere Leistungen einstellen, insbesondere Hosting und Betreuung ruhen lassen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Laufende Betreuung

(1) Die Betreuung umfasst, soweit im Angebot nichts anderes steht: Hosting und SSL-Zertifikat, Updates und Sicherheit, kleine Änderungen an Texten und Bildern sowie die Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon.

(2) „Kleine Änderungen“ sind Arbeiten von bis zu einer Stunde je Einzelfall im Rahmen des bestehenden Aufbaus. Umbauten, neue Unterseiten und neue Funktionen sind gesondert zu beauftragen.

(3) Die Betreuung beginnt mit dem Go-live. Sie hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und läuft danach unbefristet weiter.

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können beide Seiten die Betreuung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende in Textform kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung; geht sie später ein, wirkt sie zum folgenden Quartalsende. Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung zum Ende des zwölften Monats möglich, ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Nach Ende der Betreuung übergeben wir dem Kunden auf Wunsch einmalig alle Daten der Website in einem gängigen Format und unterstützen einen Umzug nach Aufwand. Hosting und Pflege enden mit dem letzten bezahlten Monat.

§ 7a Betrieb von Software und Tools

(1) Betreiben wir Software, Tools oder Automatisierungen für den Kunden auf unserer Infrastruktur („Betrieb“), ist der Betrieb Voraussetzung für die Nutzung. Er wird für die gesamte Dauer der Nutzung vereinbart.

(2) Der Betrieb umfasst, soweit im Angebot nichts anderes steht: Hosting und SSL-Zertifikat, tägliche Datensicherung, Sicherheitsupdates, die Beseitigung von Fehlern an unserer Leistung, die Anpassung an Änderungen angebundener Dienste Dritter mit einem Aufwand von bis zu einer Stunde je Monat sowie die Erreichbarkeit an Werktagen per E-Mail und Telefon. Auf Störungen reagieren wir bis zum Ende des folgenden Werktags. Neue Funktionen, Schulungen und eine Bereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten sind nicht enthalten.

(3) Der Betrieb beginnt mit dem Start (Go-live). Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot und beträgt, wenn dort nichts genannt ist, zwölf Monate. Danach gilt § 7 Abs. 4 entsprechend.

(4) Ist die Umsetzung ganz oder teilweise im Monatsbeitrag enthalten, weist das Angebot diesen Anteil aus. Endet der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit, wird der noch nicht gezahlte Anteil der Umsetzung sofort fällig; der Betriebsanteil für die restliche Laufzeit entfällt. Das gilt nicht, wenn der Kunde aus einem wichtigen Grund kündigt, den wir zu vertreten haben.

(5) Ist ein Ausbau-Budget vereinbart, stehen dem Kunden jeden Monat die genannten Stunden für Erweiterungen und Verbesserungen zur Verfügung. Wir rechnen in Viertelstunden ab. Nicht genutzte Stunden können drei Monate lang nachgeholt werden und verfallen danach ohne Erstattung.

(6) Ist ein Stundenkontingent vereinbart, stehen dem Kunden jeden Monat die genannten Stunden zur Verfügung, etwa für Erweiterungen, Anpassungen oder eine weitere Prozessaufnahme. Wir rechnen in Viertelstunden ab. Nicht genutzte Stunden sammeln sich an und verfallen zwölf Monate nach dem Monat, in dem sie entstanden sind, ohne Erstattung. Das Kontingent wird zusammen mit dem Betrieb monatlich abgerechnet. Beide Seiten können es mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform beenden; der Betrieb bleibt davon unberührt. Mit dem Ende des Kontingents verfallen nicht genutzte Stunden ohne Erstattung.

(7) Erweiterungen werden gesondert beauftragt. Mit ihrem Start erhöht sich der monatliche Betriebsbeitrag um den im Angebot der Erweiterung genannten Betrag.

(8) Endet der Betrieb, stellen wir dem Kunden innerhalb von 30 Tagen einmalig und kostenfrei alle seine Daten in einem gängigen Format bereit. Danach löschen wir sie, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Für eine Weiterführung durch den Kunden gilt § 8 Abs. 6.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die für ihn erstellte Website beziehungsweise Software für den vereinbarten Zweck zu nutzen.

(2) An unseren allgemeinen Bausteinen, Werkzeugen, Vorlagen und Bibliotheken behalten wir sämtliche Rechte. Sie dürfen wir auch für andere Kunden verwenden.

(3) Für Fremdkomponenten wie Schriften, Bilder, Plugins oder Dienste gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Wir weisen den Kunden auf solche Lizenzen hin.

(4) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Nutzung widerruflich.

(5) Wir dürfen das Projekt als Referenz nennen und in Ausschnitten zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

(6) Für Software, die wir nach § 7a betreiben, gilt abweichend von Absatz 1: Der Kunde darf sie für die Dauer des Betriebs für den vereinbarten Zweck nutzen. Möchte er sie nach dem Ende des Betriebs selbst weiterbetreiben, erhält er gegen die im Angebot genannte Übergabepauschale den Quellcode der für ihn erstellten Teile, eine Einweisung in die Einrichtung sowie das Nutzungsrecht nach Absatz 1. An den darin enthaltenen allgemeinen Bausteinen im Sinne von Absatz 2 erhält er ein einfaches, unbefristetes Recht zur Nutzung für diesen Zweck.

§ 9 Inhalte des Kunden und Freistellung

Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass von ihm gelieferte Inhalte oder von ihm veranlasste Veröffentlichungen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen. Erfasst sind auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 Hosting und Verfügbarkeit

(1) Für das Hosting setzen wir professionelle Anbieter ein. Eine durchgehende Verfügbarkeit ist technisch nicht möglich; wir schulden keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit an und legen sie in verkehrsarme Zeiten.

(3) Wir sichern die Website regelmäßig. Der Kunde bleibt für eigene Inhalte und deren Sicherung mitverantwortlich.

§ 11 Datenschutz

(1) Beide Seiten halten die datenschutzrechtlichen Vorgaben ein. Wie wir mit Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

(2) Verarbeiten wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Auf Anforderung stellen wir ihn bereit.

§ 12 Abnahme und Mängel

(1) Werkleistungen nimmt der Kunde nach Fertigstellung ab. Die Freigabe zum Go-live oder die Nutzung der Website beziehungsweise Software im Echtbetrieb gilt als Abnahme.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme in Textform zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

(3) Bei berechtigter Mängelrüge bessern wir nach. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Kein Mangel sind Abweichungen, die durch nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter, durch Änderungen an Fremdsystemen oder durch unsachgemäße Nutzung entstehen.

§ 13 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, für ausgebliebene Anfragen und für Platzierungen in Suchmaschinen; deren Ergebnisse hängen von Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflusses liegen.

(4) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und erkennbar vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

§ 15 Beendigung von Projekten

(1) Beide Seiten können einen Projektvertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Kündigt der Kunde ein laufendes Projekt ohne wichtigen Grund, rechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen ab; bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform; E-Mail genügt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Oldenburg.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Diese Bedingungen gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie auf dieser Seite.

Stand: September 2026